Unsere Aufgaben
Die Aufgaben für den Militärischen Abschirmdienst ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 1 und 14 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG).
Die dem MAD zugewiesenen Aufgaben erstrecken sich sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland.
Zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehören im Inland ...
Während besonderer Auslandsverwendungen der Bundeswehr oder bei humanitären Maßnahmen ...
Der Militärische Abschirmdienst ging aus einer im früheren Amt Blank unterhaltenen Verbindungsstelle zwischen den Alliierten und der Bundesregierung hervor ...