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Unsere Aufgaben

Wappen des Militärischen Abschirmdienstes

Die Aufgaben für den Militärischen Abschirmdienst ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 1 und 14 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG).

Die dem MAD zugewiesenen Aufgaben erstrecken sich sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland.


Mann beim Abfotografieren von geheimen Dokumenten

Gesetzliche Aufgaben im Inland

Zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehören im Inland ...


Weltkarte mit derzeitigen Auslandseinsatzgebieten der Bundeswehr

Gesetzliche Aufgaben im Ausland

Während besonderer Auslandsverwendungen der Bundeswehr oder bei humanitären Maßnahmen ...


Dr. Hans Speidel, Theodor Blank, Adolf Heusinger beim Beratungsgespräch im Amt Blank

Geschichte des Militärischen Abschirmdienstes

Der Militärische Abschirmdienst ging aus einer im früheren Amt Blank unterhaltenen Verbindungsstelle zwischen den Alliierten und der Bundesregierung hervor ...



Stand vom: 03.04.2008 | Autor:

http://www.mad.bundeswehr.de/portal/a/mad/uber_uns